Hier findest Du alle Informationen zu unseren Mitgliedsbeiträgen. Bei Fragen wende Dich bitte an unsere Geschäftsstelle.
zu 1)
Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft wird für neu hinzukommenden Personen keine Aufnahmegebühr erhoben.
Kinder über 18 Jahre können für die Dauer ihrer Ausbildung (Schule, Studium, Beruf)/des Sozialdienstes bis
zur Vollendendung des 25. Lebensjahres in der Familienmitgliedschaft bleiben, wenn unaufgefordert und regelmäßig ein Nachweis über die Ausbildung erbracht wird.
zu 2)
Der ermäßigte Beitrag wird frühestens ab Vorlage des Nachweises, nicht rückwirkend für die Dauer der Gültigkeit gewährt. Er ist unaufgefordert nach Ablauf neu zu erbringen. Andernfalls erfolgt eine Umstellung auf den Beitrag für Erwachsene.
Es besteht die Möglichkeit, einen reduzierten Beitrag zu beantragen, sofern ein Nachweis auf Bedürftigkeit erbracht wird. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.